Wir ermitteln strafrechtlich gegen Otto-Fachberater Wolfgang R. und gegen den ehemaligen Otto-Fachberater Dieter E. wegen des Verdachts auf Erpressung, Nötigung und Betrug gegen zahlreiche Otto-Geschädigte, denen durch IBA-Systemfehler (das interne EDV-System der Otto-Shops) unberechtigt Fehldifferenzen zwischen 50.000,00 und über 390.000,00 €uro unterstellt wurden. Abgesehen davon, dass in allen Bundesländern diese Praktiken durch Otto durchgeführt wurden, sind uns auch zahlreiche Otto-Geschädigte im Raum Nürnberg und Umland bekannt, die ihre Shops über viele Jahre betrieben und die sich in Not befinden, wie die derzeit aktuellen Otto-Partner aus dem Nürnberger Raum und Umland.

2009 -Faktische Tatsachen im Otto-Shop- Skandal:

DIE Wahrheit für ruinierte Otto-Shop-Betreiber/Innen ist, dass die mitverantwortlichen „Fachberater“ des Otto-Konzerns unzähligen Otto-Agenturleiter/Innen seit Anfang der neunziger Jahre vermeintliche „Fehldifferenzen“ unterstellten und das zum großen Teil in einer Höhe, die dem Wert einer Eigentumswohnung gleich kommt.

Nach sieben Jahren meiner Ermittlungsarbeit hat sich der Verdacht erhärtet, dass in den letzten 20 Jahren wahrscheinlich HUNDERTE Otto-Agenturleiter/Innen durch diese vernichtende Geschäftspolitik brutal in den Ruin getrieben wurden, die sich damals keine Hilfe holen konnten, weil ich erst im Jahr 2002 auf den Otto-Skandal aufmerksam wurde.

Die Fälle laufen alle identisch ab, so dass hier ganz klar ein System erkennbar ist. Jeder mir bekannte Otto-Partner wurde durch die höchst arroganten Fachberater zu einem Schuldanerkenntnis entweder erpresst oder genötigt und das immer unter der Androhung Otto wird das Agenturkonto sperren, wenn sich einer der Betroffenen weigerte einen „Antrag auf Abzahlung einer Eigenschuld“ zu unterzeichnen.

Fakt ist: Datenbankanalysen haben ergeben, dass Datensätze im Hintergrund auflaufen, die für die Shop-Betreiber nicht sichtbar sind. So laufen unter anderem Daten von retournierten Waren auf, die vom Konzern NICHT gutgeschrieben wurden und so produzierte der Konzern die vermeintlichen “Fehldifferenzen” auf den Rechnern der Shop-Betreiber, die dann nach einer “Revision” von den “Fachberater/Innen” zu einer Unterschrift eines “Schuldanerkenntnisses” genötigt wurden. Aus Angst vor der Macht des Konzerns und unter dem Druck, dass der Konzern ihnen durch eine Kontosperrung den Otto-Shop schließt, unterschrieben diese unschuldigen Otto-Partner. Das hat System!

Mein Ermittlungsmaterial wurde 2009 nach den siebenjährigen, zivil- und strafrechtlichen Ermittlungen, an eine Wirtschaftskanzlei, die den Otto-Shop-Skandal nun auf strafrechtliche Relevanz prüfen wird, übergeben. In der Sache Tilger, die sich öffentlich mit den ca. 500 noch bestehenden Otto-Shop-Agenturpartner/Innen solidarisiert, um auch die massiv ausgebeuteten Otto-Partner/Innen zu ermutigen, wird nun geprüft, ob wir hier nun ein erstes Strafverfahren gegen den Fachberater Wolfgng R. einleiten. Hier wird mit meinem Ermittlungsmaterial durch die Kanzlei und weitere Kooperationspartner gezielt nach den §§ 263 und 263a StGB geprüft.

Ausgebeutete und ruinierte Otto- Partner/Innen können sich schriftlich und nur mit Angabe der vollen Anschrift und mit Kopie des Personalausweises an mich wenden. Aus Sicherheitsgründen werden wir anonyme Anfragen und Anrufe nicht mehr annehmen und nicht bearbeiten.